Aktuelles
Auf dieser Seite informieren wir Sie regelmäßig über Neues aus unserem Verbandsgeschehen.
Neusiebener-Ausbildung
am Dienstag und Mittwoch - Ende Januar 2025 findet jeweils eine 1-tägige Fortbildungsveranstaltung der Feldgeschworenen beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Würzburg statt.
AUSFLUG 2025
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Bay. Ministerialblatt 2024 Nr 46 Änderung
Bay. Ministerialblatt-2024-46 Änderung F[...]
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Wählbarkeitsvoraussetzung und Neusiebenerwahl Vorlagen
Wählbarkeitsvoraussetzung und Neusiebene[...]
PDF-Dokument [3.4 MB]
Wählbarkeitsvoraussetzung und Neusiebene[...]
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Mitteilung Bayerisches Staatsminsterium der Finanzen und für Heimat
Versicherungssschutz Ehrenamt.pdf
PDF-Dokument [8.3 MB]
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Versicherungsschutz Brauchtum.pdf
PDF-Dokument [6.3 MB]
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Neuregelung § 2b Umsatzst (UStG).pdf
PDF-Dokument [4.0 MB]
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5. Bayerischer Feldgeschworenentag am 17. Mai 2023 in Nürnberg
Neues von der 6. Arbeitstagung der ARGE Unterfranken
am 18.11.2019 in Haßfurt
Auszug aus dem Protokoll:
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden, kurzer Rückblick auf das vergangene Jahr
- Grußwort des Landrats des Landkreises Haßberge, Herr Wilhelm Schneider
- Informationen aus der Vermessungsverwaltung
- Informationen der Fachaufsicht, Ministerialrat Dr.-Ing. Michael Stockwald
- Behandlung der Fach- und Rechtsfragen aus den Vereinigungen
- Verschiedenes
- Wünsche und Anträge, Sonstiges
- Anschließend kurze Führung in Haßfurt mit gemütlichen Abschluss
Herr Jesberger informierte über folgende Punkte
- Vorsitzender Jeßberger begrüßt die Teilnehmer. Er weist darauf hin, dass der Tagungsort der Versammlung ja stets wechselt und bedankt sich bei Landrat Schneider für die Bereit-stellung der Räumlichkeiten.
- Anschließend gibt er einen kurzen Rückblick über das vergangene Jahr:
- - die letzte Arbeitstagung war in Sommerhausen, zum Ergebnis dieser Tagung gibt es keine Einwände
- - auf den bayernweiten Siebenertag im April diesen Jahres in Regensburg kamen über 3000 Feldgeschworene.
- - es ergeht ein Hinweis auf das Schreiben des Bundesministerium für Finanzen bzgl. des Einsatzes kfz-steuerbefreiterFahrzeuge bei Dienstgeschäften der Feldgeschworenen.
Grußworte sprechen Landrat Schneider (Lkr.Haßberge) und Kreisobmann Müller (Feldgeschworenenvereinigung Haßberge)
Informationen aus der Vermessungsverwaltung
- Es folgen Vorträge von Herrn Hartmann, Leiter des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) Schweinfurt und von Herrn Alberter vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV).
- Herr Hartmann erwähnte zunächst, dass für das Abstecken und Suchen von Grenzpunkten immer mehr das satellitengestützte System (GNSS) eingesetzt wird. Weiterhin berichtete er, dass er nur sehr weinige Protokolle von selbstständigen Abmarkungsgeschäften bekomme. Er wies darauf hin, dass ohne Abmarkungsprotokoll die Abmarkung nicht rechtskräftig ist. Nicht nötig ist das Protokoll aber beim bloßen Aufdecken von Grenzpunkten.
- Herr Alberter (in Vertretung von Herrn Ministerialrat Dr.-Ing. Stockwald) nahm Bezug auf einen Antrag der Kreisobmannschaft Kitzingen. Hier kam der Antrag, auch den Feldgeschworenen den Zugang zu GIS-Programmen wie etwa ALKIS zu eröffnen. Die ist laut Herrn Alberter nicht notwendig. Zunächst eignen sich diese Programme nur zum Suchen von Grenzpunkten. Allerdings bergen die digitalisierten Flurkarten auch immer Ungenauigkeiten, so daß aus dem Programm keine für eine Abmarkung brauchbaren Hilfsmaße entnommen werden könnten. Zudem müsse bei selbstständigen Abmarkungen immer auch zuvor beim zuständigen ADBV nachgefragt werden, ob es sich beim fraglichen Grenzpunkt auch um ein amtlich festgestelltes Grenzzeichen handelt. Nur diese dürfen im Rahmen der Feldgeschworenentätigkeit wiedereingebracht bzw. aufgerichtet werden. Daher sei auch der Zugriff auf sonstige Grundstücksdaten wie z.B. Eigentümer nicht notwendig. Dies Daten könnten im Rahmen der ohnehin notwendigen Anfrage vom ADBV erfragt werden. Die Kosten hierfür sind dann auf den Auftraggeber umzulegen. Keine Bedenken bestehen, Daten aus den GIS-Systemen der Gemeinden zu verwenden, wenn diese der Auftraggeber sind. Herr Alberter sagte zur Problematik auch eine schriftliche Äußerung des LDBV zu.
- Behandlung der Fach- und Rechtsfragen aus den Vereinigungen:
- Grünes Nummernschild: Hier sind alle Fragen ausgeräumt, die Informationen werden zusammen mit dem Protokoll verschickt. Es gibt folgende Einschränkungen: der Fahrer des steuerbefreiten Kfz muß im Besitz einer Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B sein (Klasse L/T nicht ausreichend) und das Fahrzeug darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden.
- Höhe des steuerrechtlichen Freibetrags für die Entschädigung: Die Höhe ist unklar und muß beim Finanzamt erfragt werden.
- Schutzkleidung: Die "Sicherheitsrichtlinien für Vermessungen auf Straßen in Bayern" gelten auch für Feldgeschworene. Hier wird besondere Warnkleidung vorgeschrieben. Diese muß nach Aussage von Herrn Alberter (LDBV) von der Gemeinde bereitgestellt werden. Das ergibt sich aus Nr. 9.1 der Feldgeschworenenbekanntmachung, nach der die Gemeinde den Feldgeschworenen das für ihre Tätigkeit und für die Verkehrssicherung erforderliche Gerät zur Verfügung stellt. Dieser Passus ist allerdings unklar formuliert und soll in Zukunft präzisiert werden.
- Dienstausweis: Für die Ausstellung eines Dienstausweises muß sich der Feldgeschworene an seine Gemeinde wenden. Ein Beispiel eines Dienstausweises wird mit dem Protokoll verschickt.
- Ehrenamtskarte: Hier wurde Herr Alberter beauftragt, anzufragen, ob der Feldge-schworene die Ehrenamtskarte unabhängig von den geleisteten Stunden verliehen werden kann.
- Entschädigungssätze: Es wurde in die Runde nach den Stundensätzen der einzelnen Landkreise und kreisfreien Städten gefragt. Die - nicht von jedem Teilnehmer gegebenen - Antworten ergab eine Spanne von 11,00 bis 14,00 €.
- Koordinatensystem: Zum Jahreswechsel fällt das alte Koordinatensystem (Gauß-Krüger) weg. Zum 01.01.2020 erfolgt die Umstellung auf UTM.
- Unfallversicherung: Der Feldgeschworene ist bei allen Verichtungen (auch Tagungen, Schulungen usw.) versichert, die nicht vollständig geselligen Charakter haben.
- Kostensätze der ALE: Diese werden den Kostensätzen des betreffenden Landkreises angepaßt.
- Für die nächste Arbeitstagung wurde noch kein Termin und auch kein Tagungsort festgelegt. Die Vereinigung aus Miltenberg erklärte sich aber bereit, nötigenfalls die Ausrichtung zu übernehmen. Zuvor soll aber noch geklärt werden, ob die Arbeitstagung in Bad Kissingen stattfinden kann. Bei der Berufung eines Landrates zur Mitgliedschaft im Gremium soll der Ausgang der Kommunalwahl im Frühjahr 2020 abgewartet werden.
- Vorsitzender Jesberger schließt die Veranstaltung um 16.00 Uhr.
Haßfurt, 20.11.2019
Landratsamt Haßberge
gez. Schrauder
ARGE
gez. Jesberger